Unser Service für Sie
Willkommen beim Kaminofenstudio Zobel – Ihrem kompetenten Partner für ein behagliches Zuhause mit stilvollen Kaminöfen und Feuerstellen. Unser umfassender Service steht im Zeichen höchster Qualität und Kundenzufriedenheit.
Bei uns erhalten Sie nicht nur erstklassige Produkte, sondern auch einen ausgezeichneten Service. Verlassen Sie sich auf das Kaminofenstudio Zobel für ein rundum sorgloses Erlebnis. Wir sind Ihre verlässliche Adresse für eine Fachberatung, Lieferung mit Montage und erstklassigen Kundenservice. Verwirklichen Sie Ihren Traum von einem gemütlichen Zuhause mit unserer Unterstützung.
Info zu Emissionsgrenzwerten
Liebe Kunden, dem Bild links können Sie die Emissionsgrenzwerte und Übergangsregelungen für Feuerstätten entnehmen.
Feuerstätten der Stufe 1 oder mit Prüfstandsmessbescheinigung haben Bestandsschutz und können weiter betrieben werden, solange sie nicht an einem anderen Ort neu installiert werden.
Neu zu errichtende Feuerstätten müssen seit dem 01.01.2015 die Grenzwerte der 2. Stufe erfüllen und haben uneingeschränkten Bestandsschutz. Die Übergangsregelungen geben an, bis wann bestehende Feuerstätten stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen, abhängig von dem Datum ihrer Typenprüfung.
Für weitere Fragen steht das Unternehmen unter der Telefonnummer:
05223 – 42 66 0 zur Verfügung.
Emissionsnachweis-Datenbank für Feuerstätten
Hier zu den Ableitbedingungen
Unser Service für Sie
Willkommen beim Kaminofenstudio Zobel – Ihrem kompetenten Partner für ein behagliches Zuhause mit stilvollen Kaminöfen und Feuerstellen. Unser umfassender Service steht im Zeichen höchster Qualität und Kundenzufriedenheit.
Bei uns erhalten Sie nicht nur erstklassige Produkte, sondern auch einen ausgezeichneten Service. Verlassen Sie sich auf das Kaminofenstudio Zobel für ein rundum sorgloses Erlebnis. Wir sind Ihre verlässliche Adresse für eine Fachberatung, Lieferung mit Montage und erstklassigen Kundenservice. Verwirklichen Sie Ihren Traum von einem gemütlichen Zuhause mit unserer Unterstützung.
Info zu Emissionsgrenzwerten
Liebe Kunden, dem Bild unten können Sie die Emissionsgrenzwerte und Übergangsregelungen für Feuerstätten entnehmen.
Feuerstätten der Stufe 1 oder mit Prüfstandsmessbescheinigung haben Bestandsschutz und können weiter betrieben werden, solange sie nicht an einem anderen Ort neu installiert werden.
Neu zu errichtende Feuerstätten müssen seit dem 01.01.2015 die Grenzwerte der 2. Stufe erfüllen und haben uneingeschränkten Bestandsschutz. Die Übergangsregelungen geben an, bis wann bestehende Feuerstätten stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen, abhängig von dem Datum ihrer Typenprüfung.
Für weitere Fragen steht das Unternehmen unter der Telefonnummer:
05223 – 42 66 0 zur Verfügung.